Allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-2421 10.06

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt hat uns eine Verlängerung der Allgemeine Bauartgenehmigung
für die Feststellanlage „SeTec SRS“ erteilt.
Diese dient als Überbrückung bis die neue Bauartgenehmigung vom DIBt bearbeitet wurde. Hier kann es
leider 4 bis 6 Monate dauern. Alle Vorleistungen von uns und vom VdS (Prüfberichte) liegen in Berlin
beim DIBt.

– Gültigkeit der Übergangsgenehmigung bis 16.Juli 2020
– Die neue Bauartgenehmigung vom DIBt kommt im Januar 2020

 

FeuerTrutz 2019 in Nürnberg / SeTec Messeauftritt 27.05

Nach 40 Jahren haben wir unser Design komplett geändert, mit frischen Farben und neuem Logo präsentierte sich die Marke SeTec auf der FeuerTrutz.

Für die Besucher anfangs vielleicht noch ungewohnt, aber schnell wieder erkannt, es ist nur SeTec neu verpackt. Die vielen Gespräche und das positive Feedback der Messebesucher bestätigten unseren Weg die Marke SeTec weiter zu entwickeln.

Sensorkabelmelder SKM-03.1 30.04

Der VdS Schadenverhütung hat den Sensorkabelmelder nach EN 54-5 erneut geprüft und zertifiziert.
Die Zulassung ist bis 30.4.2019 gültig, kann danach nicht mehr verlängert werden.

Wir können Sie noch 6 Monate lang mit VdS gekennzeichneten Meldern versorgen. Unsere Bevorratung an zugelassenen Geräten sollte bis ca. Oktober 2019 reichen.

Eine weitere Verfügbarkeit des SKM-Systems auch nach Oktober 2019 ist gewährleistet.

Für Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verügung.

Neue Bildpreisliste 2019/20 erhältlich 01.04

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