Allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-2421

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt hat uns eine Verlängerung der Allgemeine Bauartgenehmigung
für die Feststellanlage „SeTec SRS“ erteilt.
Diese dient als Überbrückung bis die neue Bauartgenehmigung vom DIBt bearbeitet wurde. Hier kann es
leider 4 bis 6 Monate dauern. Alle Vorleistungen von uns und vom VdS (Prüfberichte) liegen in Berlin
beim DIBt.

– Gültigkeit der Übergangsgenehmigung bis 16.Juli 2020
– Die neue Bauartgenehmigung vom DIBt kommt im Januar 2020